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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Die in die nachstehenden Erläuterungen fassen in kurzer Form die wesentlichen Elemente der Vertrags- und Reisebedingungen von Swiss Riva Travel zusammen. Für alle nicht erwähnten Punkte oder Detailinformationen gelten die in der Schweiz üblichen Bestimmungen, resp. die Usancen der Schweizer Reisebranche.

1. Vertragsabschluss:

Der Vertrag zwischen dem Reiseteilnehmer und Swiss Riva Travel kommt mit der Bestätigung der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung (Buchung) zustande. Für die begleitende Personen übernimmt die buchende Person die Verantwortung.

2. Reiseangebote:

Die von Swiss Riva Travel in Prospekten, Flugblättern, Inseraten, Internet und Teletext angebotenen Reisen sind hochstehende Pauschalreisen. Für das beschriebene Leistungspaket wird ein Preis pro Person publiziert. Zusatzleistungen, Ausflüge, Verlängerungswochen und Gebühren sind separat bezeichnet.

3. Leistungen: 

Wir verpflichten uns, die versprochenen Leistungen gemäss den Beschreibungen zu erfüllen. Zwischen der Drucklegung der Angebote und der Durchführung der Reise können Veränderungen eintreten. In der Reise-Bestätigung/Rechnung sind die aktuell gültigen Leistungen beschrieben. Wie weisen aber darauf hin, dass spezielle Kundenwunsche gerne angefragt, aber nicht bestätigt oder garantiert werden können.

4. Preise

Die in den Programmangeboten beschriebenen Leistungen sind in Pauschalpreisen, Zuschlägen, Preisen für Ausflüge und Gebühren pro Person in Schweizer Franken publiziert. Aussergwöhnliche Einflüsse können kurzfristige Preisanpassungen erforderlich machen.

5. Zahlungsbedingungen:

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des gesamten Reisepreises innerhalb 4 Wochen vor Abflug fällig. Die Restzahlung hat 4 Wochen vor Reisebeginn zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der ganze Reisebetrag bei Buchung fällig und die Bezahlung hat in jedem Fall vor Abreise zu erfolgen.

6. Programmänderungen:

Falls Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen nicht wie geplant durchgeführt werden kann, müssen wir uns Programmänderungen vorbehalten. Swiss Riva Travel wird in solchen Fällen die für Sie beste Lösung anstreben und allenfalls mit Ihnen Ersatzvarianten besprechen. Flugplan-Änderung, Hoteländerungen wegen äusseren Einflüssen oder Umdispostition einer Reise wegen ungenügender Beteiligung, etc. können Programmänderungen zur Folge haben.

7. Annullierung der Reise:

Annullierung seitens Swiss Riva Travel : Kann eine Reise aus Mangel an Teilnehmern nicht durchgeführt werden und das Ersatzangebot von SWISS RIVA TRAVEL Ihnen nicht zusagt, erhalten Sie den gesamten Reisebetrag zurückerstattet. Der Kunde annulliert die Reise: Falls Sie die Reise am vereinbarten Reisetermin nicht antreten können, müssen Sie die Buchungsstelle oder uns unverzüglich persönlich oder schriftlich orientieren. Das Datum der eingegangenen Annullation ist für die Berechnung der Annullations-Kosten massgeblich. Nebst den Annullations-Kosten werden Bearbeitungskosten (Fr.100.—pro Person , maximal Fr. 200. pro Auftrag fällig). Die Fluggesellschaften verfügen je nach tarif über strenge Bedienungen in Bezug auf Änderungen, Umbuchungen usw. vor und nach der Erstellung der Flugscheine. Allfällige Sepesen dieser Art werden Ihnen nebst der Bearbeitungsbegbühr in Rechnung gestellt, siehe Tabelle.

8. Annullierungskosten:

Um so kurzfristiger die Annullation erfolgt, desto höher sind die Kosten. Für Pauschalreisen sind diese wie folgt:

 

30-15 Tage vor Abreise 30% 
14-8 Tage vor Abreise 50%
7 - 3 Tage vor Abreise 80%
2 - 0 Tage vor Abreise 100%

Weihnachten/Ostern/Pfingsten
60 - 29 Tage vor Abreise 30% 
28 - 15 Tage vor Abreise 50%
14 - 0 Tage vor Abreise 100%

Sonderaktionen, Flugspezialtarife und Lastminute
100 % ab Buchung

 

  Annullation * und Änderung des Reiseziels oder Reisedatums Änderung * (Namen, Leistung)
Bis 31Tage vor Abreise 100.- pro Pers. (max. 200.-) 60.-
30-15 Tage vor Abreise 

100.- pro Pers. (max. 200.-)

+ 30% vom Arrangement

100.- pro Pers. (max. 200.-)
14 - 8 Tage vor Abreise 

100.- pro Pers. (max. 200.-)

+ 50% vom Arrangement

100.- pro Pers. (max. 200.-)
7 - 3 Tage vor Abreise

100.- pro Pers. (max. 200.-)

+ 80% vom Arrangemen

100.- pro Pers. (max. 200.-)
2 - 0 Tage vor Abreise  100% vom Arrangement  
  * zuzüglich allfällige Spesen für die Annullation der Flugscheine  

 

Nichtantritt der Reise ohne vorherige Meldung, zu spätes Erscheinen oder Verhinderung der Abreise wegen ungenügender Reisedokumente haben Kosten in der Höhe von 80-100% des Reisepreises zur Folge. Gegen diesen Schaden können Sie sich mit der Annullierungskosten-Versicherung schützen. Diese deckt jedoch nur die Verhinderung an der Reiseteilnahme wegen Krankheit, Unfall oder Tod des Reiseteilnehmers, oder ihm nahestehende Personen.

9. Haftungsbestimmungen:

a) Allgemein: Wir haften Ihnen gegenüber als Veranstalter für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Leistungen. Massgeblich sind die Vereinbarungen bei Vertragsabschluß. Änderungen bleiben vorbehalten.

b) Leistungsausfall: Bei Ausfall einer vereinbarten Leistung durch Verschulden eines Leistungsträgers (sofern Ihnen vor Ort kein Ersatz geboten werden konnte) vergüten wir den Ausfall oder Mehraufwand. Die Haftung bleibt auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.

c) Höhere Gewalt: Wir haften nicht für Programmänderungen, die zurückzuführen sind auf Flugverspätungen, Streiks, Höhere Gewalt, behördliche Massnahmen oder Versäumnisse Dritter, für die wir nicht einzustehen haben.

10. Beanstandungen:

Wird eine vereinbarte Leistung nicht oder mangelhaft erbracht, sind Sie verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu melden und Abhilfe an Ort zu verlangen. Kann ein Mangel während der Reise nicht behoben werden, ist eine Mängelrüge bis spätestens 30 Tage nach Rückkehr in schriftlicher Form einzureichen. SWISS RIVA TRAVEL wird diese fair behandeln. Bei Uneinigkeit verweisen wir an den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche. Gerichtsstand ist Zürich. Schweizer Recht ist anwendbar.

Reiseveranstalter
SWISS RIVA TRAVEL

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